Der Bund und die Stiftung Klimarappen haben ihre Vereinbarung zur Verwendung der Vermögenswerte der Stiftung erneuert. Die Vereinbarung regelt, für welche Art von Klimaschutzprojekten das verbleibende Stiftungsvermögen bis 2032 eingesetzt wird.
Die Stiftung Klimarappen erhob von 2005 bis 2012 unter dem damals geltenden CO2-Gesetz einen Aufschlag von 1–1,5 Rappen pro Liter Treibstoff. Dies war eine freiwillige Massnahme der Treibstoffimporteure. Mit den Einnahmen finanzierte die Stiftung Klimaschutzprojekte zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen im In- und Ausland.
Zertifikate sichern der Schweiz das Erreichen von Klimazielen
Nach dem Abschluss der Aktivitäten verblieb bei der Stiftung ein Restvermögen. In zwei Folgevereinbarungen zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Stiftung Klimarappen wurde 2013 und 2016 festgehalten, dass mit dem verbleibenden Stiftungsvermögen ausländische Zertifikate erworben werden, damit die Schweiz ihr internationales Klimaziel unter dem Kyoto-Protokoll einhalten kann.
Stiftungsvermögen soll in NET- und CCS-Projekte fliessen
Die vorliegende Folgevereinbarung löst jene aus dem Jahr 2016 nun ab und regelt die Verwendung des Stiftungsvermögens bis zum Jahr 2032. Das noch verbleibende Vermögen von rund 50-70 Millionen Franken soll vorab in privatwirtschaftliche Klimaschutzprojekte im In- und Ausland fliessen. Konkret sollten Projekte unterstützt werden, bei denen CO2 der Atmosphäre entzogen (Negativemissionstechnologien, NET) oder direkt an Anlagen abgeschieden und dann dauerhaft im Untergrund gespeichert wird (Carbon Capture & Storage, CCS). Die Schweiz kann mit der Vereinbarung ihre Vorreiterrolle im Bereich dieser Technologien festigen.
Treibhausgasemissionen sollen bis 2050 auf netto null sinken
In seiner langfristigen Klimastrategie hält der Bundesrat fest, dass der Einsatz von NET und CCS zwingend notwendig ist, um schwer vermeidbare Emissionen auszugleichen und die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null zu senken. Emissionsverminderungen, die unter der erneuerten Vereinbarung erzielt werden, überträgt die Stiftung Klimarappen bis spätestens am 30. Juni 2032 dem Bund.
Grundlage für die Klimaschutzprojekte im Ausland bilden die geltende CO2-Gesetzgebung, das Übereinkommen von Paris und die an der Klimakonferenz COP26 in Glasgow verabschiedeten Umsetzungsregeln für Emissionsverminderungen im Ausland.