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Neues CO2-Gesetz hält an einer Emissionshalbierung bis 2030 fest

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat das CO2-Gesetz im Juni abgelehnt. Der Bundesrat will nun eine neue Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung schicken. An seinen klimapolitischen Zielen hält er fest, verzichtet aber auf umstrittene Instrumente.

Das Stimmvolk hat das CO2-Gesetz an der Urne im Juni verworfen. Inzwischen hat der Bundesrast die Eckwerte eines neuen Gesetzes präsentiert und entschieden, die befristeten Massnahmen zu verlängern. «Damit rettet er das wichtige Modell der Zielvereinbarungen. Die Wirtschaft begrüsst die Stossrichtung der beschlossenen Eckwerte unter Berücksichtigung der bestehenden CO2-Abgabe», kommentiert der Schweizer Wirtschaftsdachverband Economiesuisse den Entscheid. Wichtig sei jedoch, dass die neue Vorlage neue Wege ermögliche und nicht Verbote erlasse.

Bundesrat hält an seinen klimapolitischen Zielen fest Der Bundesrat will für die künftige Klimapolitik eine möglichst breite Basis schaffen. An seinen klimapolitischen Zielen hält er aber fest: Die Schweiz soll ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Auf Instrumente, die massgeblich zum Nein an der Urne beigetragen haben, will er jedoch verzichten. Eine Analyse des Abstimmungsergebnisses zum revidierten CO2-Gesetz hat ergeben, dass vor allem die Sorge vor steigenden Kosten, insbesondere die mögliche Erhöhung des Benzinpreises, zur Ablehnung geführt hat. Das geltende CO2-Gesetz verlangt vom Bundesrat, dass er dem Parlament rechtzeitig Vorschläge zu Reduktionszielen für die Zeit nach 2020 und damit auch zusätzliche Massnahmen unterbreitet. Der Bundesrat hat dem UVEK deshalb den Auftrag gegeben, bis Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, die dem Abstimmungsergebnis Rechnung trägt und geeignet ist, eine möglichst breite Basis für die künftige Klimapolitik zu schaffen. Im Vordergrund sollen Massnahmen stehen, die es der Bevölkerung ermöglichen, den CO2-Ausstoss im Alltag zu reduzieren, und welche die laufenden Bemühungen der verschiedenen Branchen unterstützen.

Eckwerte der Revision

Für die weiteren Arbeiten hat der Bundesrat eine Reihe von Eckwerten verabschiedet:

  1. Der Bundesrat will bei der Emissionsreduktion am 50%-Ziel bis 2030 festhalten und auf dem bestehenden CO2-Gesetz aufbauen. Die verschiedenen Massnahmen, im Zusammenspiel mit dem technologischen Fortschritt und der Dynamik in verschiedenen Bereichen, erlaubten dies, wie er betont. Die bestehende Lenkungswirkung der CO2-Abgabe soll mit wirkungsvollen Anreizen und einer gezielten Förderung ergänzt werden.
  2. Die Vorlage soll ohne neue Abgaben auskommen. Für den Fall, dass im Gebäudebereich zusätzliche Mittel notwendig sind, prüft das UVEK, die Zweckbindung bei der CO2-Abgabe vorübergehend anzupassen.
  3. Mittel der verschiedenen klimapolitischen Instrumente sollen «grundsätzlich» jenen Sektoren zugutekommen, aus denen die Mittel stammen.
  4. Um Fehlinvestitionen zu vermeiden und laufende Entwicklungen zu verstärken, sollen mit der Vorlage verschiedene finanzielle Anreize geschaffen werden, zum Beispiel im Bereich Wasserstoffantriebe. Wer heute einen Wasserstoff-LKW kaufen möchte, muss wissen, wie lange alternative Antriebe von der LSVA befreit bleiben. Die neue Vorlage möchte mit einer zeitlich befristeten Befreiung auf Gesetzesstufe Rechtssicherheit für die Branche schaffen.
  5. Zusätzliche Unterstützungsmassnahmen sind auch im Gebäudebereich, im Mobilitätsbereich und im öffentlichen Verkehr vorgesehen.
  6. Das Modell der Zielvereinbarungen soll geöffnet werden. Neu sollen sich alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Emissionen eingehen. Heute ist die Befreiungsmöglichkeit auf einzelne Branchen beschränkt.
  7. Für die Luftfahrt soll in Anlehnung an die Entwicklungen in der EU eine Beimischungsquote für nachhaltige Treibstoffe eingeführt werden, wobei dazu auch eine finanzielle Unterstützung oder Anreize geprüft werden.

 

Wirtschaft zeigt sich zufrieden

Bei der Finanzierung, der zu erwartenden Wirkung oder der konkreten Ausgestaltung bestünden allerdings noch Unklarheiten, kommentiert Economiesuisse die neuen Eckwerte. Der Verband erachtet es aber als positiv, dass die Vorlage explizit auf Massnahmen setzen will, welche die laufenden Bemühungen der verschiedenen Branchen unterstützen. «Für die Schweizer Wirtschaft mit ihren Unternehmen ist dies eine Chance», sagt Economiesuisse. Wichtig sei aber auch, dass sowohl Inland- wie auch Auslandkompensationen weiterhin möglich blieben. Tatsächlich hat die Schweiz mit dem Abschluss verschiedener bilateraler Abkommen die Voraussetzungen für Kompensationsprojekte im Ausland geschaffen. Dass die Vorlage explizit an Massnahmen im Energiesektor gekoppelt wird, zumal Klima- und Energiepolitik Hand in Hand gingen, findet der Verband begrüssenswert.

Massnahmen im Energiesektor begleiten die Klima-Bestrebungen

Die Bestrebungen der Regierung im Klimabereich werden durch gezielte Massnahmen im Energiesektor begleitet. Der Bundesrat hat im Juni die Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit der Vorlage will der Bundesrat den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken.