Holz als Bau- und Möbelmaterial ist wieder gefragt. Es entspricht der neuen Nachhaltigkeitslinie, denn Plastik als Erdölprodukt ebenso wie chemisch hergestellte Kunststoffe werden möglichst gemieden. Doch ist Holz unbedingt nachhaltiger?
Die Nachfrage nach Holz ist gross. Holz wächst zwar nach, jedoch nicht im selben Umfang und mit der Geschwindigkeit wie die Wälder weltweit abgeholzt werden. Länder wie die Schweiz haben deshalb eine Deklarationspflicht eingeführt, um die Herkunft des Holzes zu überprüfen. Gewisse Holzarten sind geschützt, weshalb die Herkunftsüberprüfung wichtig ist. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) hat im vergangenen Jahr aufgrund der Holzdeklarationsverordnung 108 Kontrollen durchgeführt. Wie in den Jahren zuvor lag der Fokus dabei auf Unternehmen, deren Risiko für inkorrekte Deklaration vergleichsweise hoch ist. Auch Unternehmen, die deklarationspflichtige Holzprodukte im Nebensortiment führen, wurden kontrolliert. Selbst kleinere Handwerksbetriebe wurden zum ersten Mal und mittels eines vereinfachten Verfahrens überprüft. Das Ergebnis zeigt, dass die Anzahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte korrekt deklariert haben, im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist.
Lediglich 16% der Unternehmen haben alles korrekt deklariert
Lediglich 16% (Vorjahr: 30%) der geprüften Unternehmen haben alles korrekt deklariert. Bei 32% der Unternehmen (Vorjahr: 34%) waren die Produkte nur teilweise korrekt deklariert. Bei der Hälfte der Unternehmen (Vorjahr: 37%) war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Bei 23% der Unternehmen (Vorjahr: 28%) hat die Kontrolle ergeben, dass sowohl die Holzart als auch die Holzherkunft nicht deklariert wurden. 16% der Betriebe (Vorjahr: 3%) haben nur den Verweis auf den wissenschaftlichen Namen der Holzart nicht gemacht, ansonsten jedoch alles korrekt deklariert.
Zur Verschlechterung haben mehrere Faktoren beigetragen
«Es sind verschiedene Faktoren, die im Vergleich zum Vorjahr zu einer Verschlechterung der Gesamtresultate geführt haben», erklärt das BFK. So seien 2021 mehr kleine Betriebe, wie Schreinereien und Zimmereien, kontrolliert worden als im Vorjahr. In dieser Branche gebe es viele Unternehmen, die nicht korrekt deklarieren würden. Beim Möbelfachhandel, den Möbelhäusern und den Baumärkten sei es durch die Preisschwankungen (2021 sind die Holzpreise sehr stark gestiegen) wiederum zu vermehrten Umetikettierungen gekommen. Das sei eine zusätzliche mögliche Fehlerquelle gewesen. Als dritten Grund nennt das BFK die kontrollierten Regionen, da 2021 vermehrt Regionen besucht worden seien, in denen bisher noch kaum Kontrollen stattgefunden hätten. Weiter sei zu beachten, dass 2021 die Corona-Pandemie die Betriebe zusätzlich belastet hätten.
Fehlerhafte Deklarationen wurden berichtigt
Die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen habe aber dazu geführt, dass die fehlerhaften Deklarationen innerhalb der festgesetzten Fristen berichtigt worden seien, wie das BFK erklärt. Demnach musste nur in einem Fall eine Berichtigungsverfügung erstellt werden.
Sensibilisierungskampagne soll Fehler vermeiden helfen
Das BFK will in diesem Jahr bei Schreinereien und Zimmereien, wo eine hohe Unkenntnis der Vorschriften über die Holzdeklaration festgestellt worden sei, eine Sensibilisierungskampagne durchführen. Das BFK hat die verschiedenen von der Holzdeklaration betroffenen Berufsverbände im Dezember 2021 informiert, dass ein – nach einer Kontrolle festgestellter – Verstoss gegen die Holzdeklarationspflicht ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren nach sich zieht. Das BFK erwartet eine verstärkte präventive Wirkung des Verwaltungsstrafrechts und damit eine bessere Einhaltung der Deklarationspflicht durch die betroffenen Betriebe.
Verordnung verlangt Deklaration von Holzart und Holzherkunft
Die seit 2012 geltende Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- und Rohholz sowie bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt. Dies gilt auch für Holzkohle.
Umweltschutzgesetz verbietet Handel mit illegal geschlagenem Holz
Am 1. Januar 2022 sind das revidierte Umweltschutzgesetz (USG) zum Verbot des Handels von illegal geschlagenem Holz und den daraus gefertigten Produkten sowie die neue Holzhandelsverordnung in Kraft getreten. Damit ist es seit Anfang Jahr in der Schweiz verboten, Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr zu bringen, die illegal geschlagen oder gehandelt wurden; es besteht dazu eine Pflicht zur Sorgfalt.
Der Vollzug der neuen rechtlichen Bestimmungen liegt hauptsächlich beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Energie und Verkehr (UVEK). Für die Kontrolle von ‘Erstinverkehrbringern’ von Holz, das in der Schweiz geerntet wurde, sind die Kantone zuständig.